Beschluss (EU) 2020/767 des Rates vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Hauptzweck des Änderungsantrags 91 ist die Einführung neuer Töne, um den verfügbaren SELCAL-Code-Pool zu erweitern und so die Inzidenz falscher Anzeigen im Cockpit des Flugzeugs zu verringern. Außerdem ändern sich die Anforderungen an die Systemmerkmale und es sind neue Töne mit einem Mechanismus vorgesehen, mit dem die Auswirkungen der Einführung der neuen Codes für die Luftfahrzeugbetreiber möglichst gering gehalten werden.
Erwägungsgrund 5 32020D0767
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