Erwägungsgrund 13 32020D0767
Die Durchführungsverordnungen (EU) 2019/1387 und (EU) 2020/469 gelten teilweise ab dem 5. November 2020, um dem Geltungsbeginn der Änderungen zu entsprechen. Die COVID-19-Pandemie hat sich jedoch erheblich auf die Bemühungen der Mitgliedstaaten der Union und der Luftfahrtakteure ausgewirkt, die Anwendung der neuen Maßnahmen vorzubereiten, die in der Änderung 77B von Anhang 3, der Änderung 13B von Anhang 14, der Änderung 40 von Anhang 6 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago aufgeführt sind.