Beschluss (EU) 2020/767 des Rates vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Der Standpunkt der Union in Bezug auf den Änderungsantrag 91 ist von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind und gemeinsam im Namen der Union handeln, auf einer der nächsten Tagungen des ICAO-Rates zu vertreten.
Erwägungsgrund 8 32020D0767
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