Erwägungsgrund 14 32020D0767
Insbesondere die Ausgangsbeschränkungen und die Teilarbeitslosigkeit des Personals in Verbindung mit der zusätzlichen Arbeitsbelastung aller Beteiligten zur Bewältigung der erheblichen negativen Folgen der COVID-19-Pandemie haben den Fortschritt der Arbeiten behindert.