Beschluss (EU) 2020/767 des Rates vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Die Union unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der ICAO zur Verbesserung der Flugsicherheit. Diese Änderungen, mit denen eine neue harmonisierte Methode für die Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche eingeführt wird, werden dazu beitragen, das Risiko des Abkommens von der Piste und Unfällen aufgrund einer Pistenkontamination mit beispielsweise Schnee, Eis, Schneematsch oder Wasser zu mindern.
Erwägungsgrund 11 32020D0767
Erwägungsgrund 11 32020D0767Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen