Beschluss (EU) 2020/767 des Rates vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Die Union unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der ICAO, durch Sicherheit und Genauigkeit bei der Bereitstellung von Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdiensten die Flugsicherheit zu verbessern. Die Union sollte daher den Änderungsantrag 91 unterstützen.
Erwägungsgrund 7 32020D0767
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