Erwägungsgrund 10 32021D0038
Im Vertrag über den Waffenhandel, der von der VN-Generalversammlung am 2. April 2013 verabschiedet wurde, ist festgeschrieben, dass der ausführende Vertragsstaat sich darum bemüht, die Umleitung des Transfers von konventionellen Waffen zu verhüten, beispielsweise durch die Überprüfung von an der Ausfuhr beteiligten Parteien, das Erfordernis zusätzlicher Nachweise, Bescheinigungen oder Zusicherungen, die Versagung der Ausfuhrgenehmigung oder sonstige geeignete Maßnahmen.