Erwägungsgrund 8 32021D0038
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 über den Standpunkt der EU zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) angesichts der dritten Konferenz zur Überprüfung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms zu SALW wird zur Förderung der Anwendung von Endverbleibsbescheinigungen im Kontext der SALW-Ausfuhrkontrolle aufgerufen.