Erwägungsgrund 14 32021D0038
Endverbleibsbescheinigungen sind ein wichtiger Aspekt, wenn es gilt, für eine wirksame Endverwender-Kontrolle zu sorgen und die Gefahr der unerwünschten Umlenkung von SALW und zugehöriger Munition auf ein Minimum zu reduzieren. Solche Bescheinigungen sind jedoch kein Ersatz für eine bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Ausfuhrgenehmigung auf Einzelfallbasis vorab durchzuführende umfassende Risikobewertung —