Erwägungsgrund 5 32021D0038
In der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition, die am 19. November 2018 angenommen wurde, hat der Rat zugesagt, unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Arbeiten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa einen Beschluss über Endverbleibsbescheinigungen für SALW-Ausfuhren in Betracht zu ziehen.