Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Jahreshaushaltsplan umfasst Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen; diese Mittel sind Titeln zugeordnet, die wiederum in Kapitel und Artikel untergliedert sind.
Jedes Jahr stellt jeder Verwalter bei der Vorbereitung des Haushaltsplanentwurfs für das folgende Haushaltsjahr die Titel auf, für die er nach Artikel 12 Absätze 1 und 2 zuständig ist, wobei er den geschätzten Bedarf zugrunde legt und die in Anhang I festgelegte finanzielle Obergrenze für das betreffende Jahr beachtet. Dabei unterstützen die Operationsbefehlshaber den Verwalter für Operationen.
Der Haushaltsplanentwurf umfasst
die Mittel, die als notwendig erachtet werden, um folgende Ausgaben zu decken: — die gemeinsamen Kosten für laufende oder geplante Operationen; — die Kosten der Unterstützungsmaßnahmen, die bereits festgelegt wurden oder im ersten Quartal des folgenden Haushaltsjahres noch vom Rat gebilligt werden sollen, entsprechend den Informationen des vom Hohen Vertreter gemäß Artikel 9 Absatz 2 vorgelegten Vorschlags und der vom PSK vorgegebenen strategischen Ausrichtung;
einen allgemeinen Teil zur Deckung der in den Anhängen II und III aufgeführten, bei Operationen anfallenden Unterstützungs- und Vorbereitungsausgaben, die keiner bestimmten Operation zuzuordnen sind;
einen allgemeinen Teil zur Deckung der in den Anhängen II und III aufgeführten, bei Unterstützungsmaßnahmen anfallenden Unterstützungs- und Vorbereitungsausgaben, die keiner bestimmten Unterstützungsmaßnahme zuzuordnen sind;
eine Vorausschätzung der zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Einnahmen.
Für jede unter Absatz 3 Buchstabe a genannte Operation oder Unterstützungsmaßnahme und jeden der allgemeinen Teile für die bei Operationen und Unterstützungsmaßnahmen anfallenden Unterstützungs- und Vorbereitungsausgaben wird ein eigener Titel vorgesehen. Wird ein Teil einer Unterstützungsmaßnahme durch eine Operation durchgeführt, so wird diesem Teil der Maßnahme ein eigener Titel zugewiesen, der unter der Verantwortung des Verwalters für Operationen steht und vom Titel für die gemeinsamen Kosten der Operation getrennt ist.
Unterstützungs- und Vorbereitungsausgaben, die Operationen und Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam betreffen, werden entsprechend dem Prozentsatz, den die Titel für Operationen und die Titel für Unterstützungsmaßnahmen im vom Ausschuss gemäß Artikel 11 Absatz 4 erlassenen ursprünglichen Jahreshaushaltsplan der Fazilität ausmachen, dem jeweiligen allgemeinen Teil zugewiesen.
Jeder Titel kann ein Kapitel mit der Bezeichnung „vorläufig eingesetzte Mittel“ enthalten. Diese Mittel werden eingesetzt, wenn aus gewichtigen Gründen Ungewissheit über die Höhe der benötigten Mittel oder über die Möglichkeit der Ausführung der veranschlagten Mittel besteht.
Die Einnahmen umfassen nach Titeln unterteilt
die von den beitragenden Mitgliedstaaten zu zahlenden Beiträge sowie gegebenenfalls die von beitragenden Dritten zu zahlenden Beiträge;
sonstige Einnahmen, darunter unter anderem — das Haushaltsergebnis des vorangegangenen Haushaltsjahres gemäß Beschluss des Ausschusses; — Finanzerträge und Verkaufserlöse; — Wiedereinziehungen von Mitteln, die während der Durchführung nicht ausgegeben wurden.
Die Verwalter schlagen dem Ausschuss bis spätestens 15. Oktober den Jahreshaushaltsplanentwurf vor. Der Ausschuss stellt den Haushaltsplan bis zum 30. November fest. Die Verwalter notifizieren den Haushaltsplan nach seiner Feststellung den Mitgliedstaaten und den beitragenden Dritten.
die Mittel, die als notwendig erachtet werden, um die gemeinsamen operativen Kosten für die laufenden oder geplanten Operationen zu decken und gegebenenfalls…
Die Zusammensetzung des Jahreshaushaltsplanentwurfs sollte die gemeinsamen Kosten für laufende oder geplante Operationen und die Kosten der…
Im Fall gravierender Ausführungsschwierigkeiten kann die Kommission während des Haushaltsjahrs eine Mittelübertragung auf den Titel „Vorläufig eingesetzte…
die im Haushaltsplan, einschließlich im Wege von Berichtigungshaushaltsplänen, bereitgestellten Mittel;
Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) die Mittel, die als notwendig erachtet werden, um folgende Ausgaben zu decken: — die gemeinsamen Kosten für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.