Erwägungsgrund 19 32021D0509
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. bis zum 21. Juli 2020 erklärt, dass eine Europäische Friedensfazilität als haushaltsexternes Instrument eingerichtet wird, um Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zu finanzieren, die der Rat beschließen kann; damit sollen die derzeitige Friedensfazilität für Afrika und der Athena-Mechanismus ersetzt werden. Die finanzielle Obergrenze für die Fazilität für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 5000 Mio. EUR zu Preisen von 2018 und wird als haushaltsexterner Posten außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels des Bruttonationaleinkommens (BNE) finanziert.