Erwägungsgrund 8 32021D0509
Überdies hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2016 zum SSR auf die neuen ehrgeizigen Ziele, die in der Globalen Strategie zum Ausdruck kommen, sowie auf das Ziel der Umsetzung der im Rahmen der Agenda 2030 festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung verwiesen. Zudem hat er die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Titel „Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ gebilligt und erklärt, dass die SSR nicht nur eine wesentliche Komponente der Konfliktprävention ist, indem sie potenzielle Krisenfaktoren angeht, sondern auch des Krisenmanagements und der Konfliktlösung, der Stabilisierung nach Konflikten, der Friedenskonsolidierung und des Staatsaufbaus durch die Wiedereinführung rechenschaftspflichtiger Sicherheitsorgane und die Wiederherstellung wirksamer Sicherheitsdienstleistungen für die Bevölkerung, wodurch die Rahmenbedingungen für nachhaltige Entwicklung und Frieden geschaffen werden.