Erwägungsgrund 16 32021D0625
Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Schutzes der finanziellen Interessen der Union sollten Überwachungsregeln bestimmt werden, um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Primärhändlernetzes die in diesem Beschluss festgelegten Pflichten und andere einschlägige geltende Bestimmungen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen, einhalten. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sollte gegebenenfalls in diese Überwachung einbezogen werden.