Beschluss (EU, Euratom) 2021/625 der Kommission vom 14. April 2021 über die Einrichtung des Primärhändlernetzes und die Festlegung von Zulassungskriterien für die Mandatierung von Syndikatsführern und Mitgliedern der Führungsgruppe für syndizierte Transaktionen für die Zwecke der Mittelaufnahmetätigkeiten der Kommission im Namen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
Bei Mittelaufnahme- und Schuldenmanagementtätigkeiten, die über öffentliche Institutionen und elektronische Plattformen erfolgen, ist keine Auswahl finanzieller Gegenparteien erforderlich. Aus diesem Grund sollte dieser Beschluss nicht für sie gelten —
Erwägungsgrund 17 32021D0625Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen