Erwägungsgrund 8 32021D0625
Bei Erfüllung der Zulassungskriterien sollten Kreditinstitute Anspruch auf Mitgliedschaft im Primärhändlernetz haben. Diese zielen darauf ab, die effiziente Erfüllung der Primärhändleraufgaben, insbesondere die sachkundige Durchführung der Marktgeschäfte und die Einhaltung der Übernahmeverpflichtungen, zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass zugelassene Primärhändler eine solide Organisationsstruktur, fachliche und Managementkompetenzen und eine hohe Marktaktivität bei der Zeichnung von Staatsanleiheemissionen und supranationalen Anleiheemissionen aufweisen sowie den einschlägigen regulatorischen Rahmen einhalten, insbesondere hinsichtlich der Aufsichtsanforderungen der Union und der Aufsicht darüber. Im Einklang mit dem Grundsatz der Transparenz sollten diese Kriterien und die Entscheidungen, mit denen ein Kreditinstitut als Primärhändler zugelassen wird, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.