Erwägungsgrund 14 32021D0625
Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Rolle des Syndikatsführers und des Mitglieds der Führungsgruppe sollten als Finanzdienstleistungen im Sinne von Anhang I Kapitel 1 Abschnitt 2 Nummer 11.1 Buchstabe j der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 betrachtet werden. Die Ernennung infrage kommender Primärhändler als Mitglieder des Syndikats für ein bestimmtes Emissionsgeschäft sollte daher auf einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung beruhen. Dieses Verfahren sollte die Übermittlung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an infrage kommende Händler und die Prüfung der bei der Kommission eingegangenen Vorschläge umfassen.