Erwägungsgrund 10 32022D1201
Die nach diesem Beschluss gewährte Makrofinanzhilfe von bis zu 1 Mrd. EUR stellt eine finanzielle Verbindlichkeit der Union im Rahmen des Gesamtvolumens der Garantie für Außenmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates dar.