Erwägungsgrund 3 32022D1201
Der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022hat für die Ukraine zu einem eingeschränkten Marktzugang und einem drastischen Rückgang der öffentlichen Einnahmen geführt, während die öffentlichen Ausgaben zur Bewältigung der humanitären Lage und zur Aufrechterhaltung der staatlichen Dienste deutlich gestiegen sind. In dieser sehr unsicheren und instabilen Lage deuten die bestmöglichen Schätzungen des Finanzierungsbedarfs der Ukraine, die der Internationale Währungsfonds (IWF) vorgenommen hat, auf eine außerordentliche Finanzierungslücke von rund 39 Mrd. USD im Jahr 2022 hin, die bei vollständiger Auszahlung der bisher zugesagten internationalen Unterstützung in etwa zur Hälfte geschlossen werden könnte. Die rasche Bereitstellung von Makrofinanzhilfe der Union für die Ukraine gemäß dem vorliegenden Beschluss als ersten Schritt der Umsetzung der gesamten außergewöhnlichen Makrofinanzhilfe von bis zu 9 Mrd. EUR wird unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen als angemessene kurzfristige Reaktion auf den unmittelbaren dringendsten Finanzierungsbedarf der Ukraine und die erheblichen Risiken für die makrofinanzielle Stabilität des Landes angesehen. Die Makrofinanzhilfe der Union soll zur makrofinanziellen Stabilisierung der Ukraine beitragen und die Widerstandsfähigkeit des Landes stärken, was die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung der Ukraine und die Aussichten darauf verbessern würde, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen letztlich nachkommen kann.