Erwägungsgrund 12 32022D1201
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es erforderlich, vor der Gewährung von Darlehen im Rahmen der außerordentliche Makrofinanzhilfe für die Ukraine die Resilienz des gemeinsamen Dotierungsfonds mit Mitteln zu stärken, die den Risiken entsprechen, die sich aus den Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Makrofinanzhilfe der Union für die Ukraine gemäß dem vorliegenden Beschluss ergeben. Ohne eine solche Verstärkung könnte die Unterstützung, die aufgrund des Bedarfs der Ukraine infolge des Kriegs erforderlich ist, nicht unter Wahrung der Finanzsicherheit über den Haushalt der Union bereitgestellt werden. Um den Haushalt der Union zu schützen, sollte ausgehend von der gegenwärtigen Bewertung die geplante Deckung der gesamten außerordentlichen Makrofinanzhilfe-Darlehen der Union von bis zu 8,8 Mrd. EUR für die Ukraine, einschließlich dieser Tranche in Höhe von 1 Mrd. EUR, bei 70 % des Darlehenswerts liegen.