Erwägungsgrund 8 32022D1201
Die Makrofinanzhilfe der Union gemäß dem vorliegenden Beschluss sollte im ersten Schritt der Umsetzung der geplanten umfassenden außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine mit strengeren Berichtspflichten verknüpft werden, die in einer Grundsatzvereinbarung festzulegen sind. Diese strengeren Berichtspflichten sollten angesichts der aktuellen Kriegssituation darauf abzielen, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der Mittel sicherzustellen. Mit künftigen Makrofinanzhilfe-Maßnahmen werden politische Auflagen verknüpft sein, die die unmittelbare Resilienz der Ukraine und ihre längerfristige Schuldentragfähigkeit stärken und dadurch die Risiken hinsichtlich der Begleichung ihrer offenen und künftigen finanziellen Verpflichtungen verringern sollten.