Erwägungsgrund 10 32022D1921
Die Grundsätze, nach denen die EZB ab dem Berichtszeitraum Dezember 2004 für monatliche Berichtspflichten und ab dem vierten Quartal 2004 für vierteljährliche Berichtspflichten Sanktionen für Übertretungen der bilanzbezogenen statistischen Berichtspflichten bei Nichteinhaltung der in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2423/2001 der Europäischen Zentralbank (EZB/2001/13) festgelegten Mindestanforderungen berechnet, wurden in der Mitteilung der Europäischen Zentralbank über die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Übertretungen bilanzbezogener statistischer Berichtspflichten festgelegt. Im Interesse der Rechtssicherheit ist es sachgerecht, die Mitteilung aufzuheben —