Erwägungsgrund 5 32022D1921
Aus diesem Grund und zur Gewährleistung der Transparenz und Unparteilichkeit der Entscheidungen der EZB bei der Verhängung von Sanktionen gegen Berichtspflichtige sollten im Rahmen dieser Methode die quantitativen Aspekte festgelegt werden, die bei der Berechnung des Ausgangsbetrags zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sollte diese Methode als Leitlinie in Bezug auf die Umstände und Informationen dienen, die bei der Berechnung der Sanktion zu berücksichtigten sind.