Erwägungsgrund 3 32022D1921
Die Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 der Europäischen Zentralbank (EZB/1999/4) sieht ein Verfahren für die Übermittlung eines Vorschlags der Untersuchungsstelle der EZB bzw. eines Vorschlags der zuständigen nationalen Zentralbank an das Direktorium der EZB vor. In diesem Vorschlag wird die zur Last gelegte Übertretung festgestellt und die vorgeschlagene Höhe der Sanktion angegeben, die gegen den Berichtspflichtigen verhängt werden soll. Darüber hinaus sieht die genannte Verordnung ein vereinfachtes Übertretungsverfahren für die Verhängung von Sanktionen bei geringfügigen Übertretungen vor.