Erwägungsgrund 10 32022D1975
Die Vertragsparteien sind übereingekommen, drei geografische Angaben der EU und vier geografische Angaben Koreas nach folgendem Verfahren aus den Anhängen 10-A und 10-B zu streichen:a)Am 25. Oktober 2016 notifizierte die EU Korea die Beendigung des Schutzes einer spanischen geografischen Angabe und beantragte gemäß Artikel 10.25 Absatz 3 Buchstabe b die Streichung des Namens „Pacharán“ aus Anhang 10-B des Abkommens, da dieser Name in der EU nicht mehr geschützt ist.b)Nach Überprüfung der im Rahmen des Abkommens geschützten geografischen Angaben der EU und unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2019/674 der Kommission vom 29. April 2019 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen beantragte die EU im November 2020 gemäß Artikel 10.25 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens die Streichung des Namens „Polish Cherry“ aus Anhang 10-B des Abkommens, da dieser Name in der EU nicht mehr geschützt ist.c)Korea notifizierte und beantragte am 15. März 2021 gemäß Artikel 10.25 Absatz 3 Buchstabe b die Streichung der geografischen Angaben „Muan White Lotus Tea (무안백련차)“ und „Cheongyang Powdered Hot Pepper (청양고춧가루)“ aus der Liste der geografischen Angaben Koreas in Anhang 10-A Teil B des Abkommens, da diese Angaben in Korea nicht mehr geschützt sind.d)Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union zum 1. Januar 2021 bestätigten die Vertragsparteien in der virtuellen Fachsitzung vom 16. März 2021, dass die geografische Angabe „Scotch Whisky“ aus der Liste der in Anhang 10-B des Abkommens aufgeführten Namen gestrichen werden sollte.e)In der neunten Sitzung der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ vom 8. Dezember 2021 notifizierte und beantragte Korea gemäß Artikel 10.25 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens die Streichung der geografischen Angaben „Seosan Garlic (서산마늘)“ und „Yeoju Sweet Potato (여주고구마)“ aus der Liste der geografischen Angaben Koreas in Anhang 10-A Teil B des Abkommens, da diese Angaben in Korea nicht mehr geschützt sind.