Erwägungsgrund 12 32022D1975
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Anhangs des Beschlusses Nr. 1 des Handelsausschusses EU-Korea kann der Handelsausschuss zwischen den Sitzungen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren fassen, sofern beide Vertragsparteien zustimmen. Das schriftliche Verfahren ist ein Notenwechsel zwischen den Vorsitzenden des Handelsausschusses —