Erwägungsgrund 10 32022D2574
In seiner Bewertung gelangte das Vereinigte Königreich zu dem Schluss, dass die in Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens genannten besonderen Umstände fortbestehen und dass bei der Umwandlung seiner PNR-Verarbeitungssysteme in Systeme, die eine Löschung von PNR-Daten gemäß Artikel 552 Absatz 4 des Handels- und Kooperationsabkommens ermöglichen würden, wesentliche Fortschritte erzielt wurden, auch wenn es noch nicht möglich war, die einschlägigen Systeme vollständig zu diesem Zweck umzuwandeln. Das Vereinigte Königreich wies darauf hin, dass es im Einklang mit Artikel 552 Absatz 4 des Handels- und Kooperationsabkommens eine Möglichkeit zur Löschung von PNR-Daten entwickelt und geschaffen habe und dass diese Möglichkeit nun in der Beta-Testphase erprobt werde. Das Vereinigte Königreich teilte ferner mit, dass es ein auf objektiven Nachweisen beruhendes automatisiertes Risikobewertungsverfahren entwickle, um die nach dem Abflug eines Fluggasts aus dem Vereinigten Königreich zu speichernden Daten zu bestimmen. Der Sonderausschuss hat die Bewertung des Vereinigten Königreichs am 13. Oktober 2022 nach Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens geprüft.