Beschluss (EU) 2022/2574 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertretenden Standpunkt
Im Einklang mit Artikel 552 Absatz 12 Buchstabe a des Handels- und Kooperationsabkommens erstattet die in Artikel 552 Absatz 7 des Handels- und Kooperationsabkommens genannte unabhängige Verwaltungsstelle Bericht und nimmt die in Artikel 525 Absatz 3 des Handels- und Kooperationsabkommens genannte Aufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs für den Datenschutz Stellung zu der Frage, ob die zusätzlichen Garantien tatsächlich angewandt wurden.
Erwägungsgrund 4 32022D2574
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