Erwägungsgrund 11 32022D2574
Ferner übermittelte das Vereinigte Königreich dem Sonderausschuss am 29. September 2022 im Einklang mit Artikel 552 Absatz 12 Buchstabe a des Handels- und Kooperationsabkommens einen Bericht der in Artikel 552 Absatz 7 des Handels- und Kooperationsabkommens genannten unabhängigen Verwaltungsstelle — einschließlich einer Stellungnahme der Aufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs für den Datenschutz gemäß Artikel 525 Absatz 3 des Handels- und Kooperationsabkommens — zur Frage der tatsächlichen Anwendung der in Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens vorgesehenen Datenschutzgarantien.