Beschluss (EU) 2022/2574 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertretenden Standpunkt
Die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von PNR-Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gilt innerhalb der Union nach Maßgabe der Verträge.
Erwägungsgrund 8 32022D2574
Erwägungsgrund 8 32022D2574Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen