Beschluss (EU) 2022/2574 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertretenden Standpunkt
Artikel 552 Absatz 10 des Handels- und Kooperationsabkommens sieht vor, dass Artikel 552 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens aufgrund der besonderen Umstände Anwendung findet, die das Vereinigte Königreich daran hindern, die technischen Anpassungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die PNR-Verarbeitungssysteme, die das Vereinigte Königreich während der Geltung des Unionsrechts betrieben hat, in Systeme umzuwandeln, die eine Löschung der PNR-Daten gemäß Artikel 552 Absatz 4 des Handels- und Kooperationsabkommens ermöglichen würden.
Erwägungsgrund 5 32022D2574
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