Beschluss (EU) 2022/2574 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertretenden Standpunkt
Der Sonderausschuss hat den Bericht des Vereinigten Königreichs am 13. Oktober 2022 nach Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens geprüft. Bei dieser Gelegenheit lieferte das Vereinigte Königreich in Beantwortung einer Reihe von Fragen der Union zusätzliche Informationen über die Anwendung der Datenschutzgarantien und sagte zu, die Informationen anschließend schriftlich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 12 32022D2574
Erwägungsgrund 12 32022D2574Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen