Beschluss (EU) 2022/2574 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertretenden Standpunkt
Unter denselben Bedingungen und wenn das Vereinigte Königreich darüber hinaus nachweist, dass es wesentliche Fortschritte erzielt hat bei der Umwandlung seiner PNR-Verarbeitungssysteme in Systeme, die eine Löschung von PNR-Daten gemäß Artikel 552 Absatz 4 des Handels- und Kooperationsabkommens ermöglichen würden, auch wenn es noch nicht möglich war, die einschlägigen Systeme vollständig zu diesem Zweck umzuwandeln, verlängert der Partnerschaftsrat den Übergangszeitraum um ein weiteres letztes Jahr, d. h. bis zum 31. Dezember 2023.
Erwägungsgrund 7 32022D2574
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