Erwägungsgrund 1 32023D1461
Die Beziehungen zwischen der Union und der Republik Nordmazedonien (im Folgenden „Nordmazedonien“) entwickeln sich im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (im Folgenden „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen“). Die Beitrittsverhandlungen zwischen der Union und Nordmazedonien wurden am 19. Juli 2022 aufgenommen.