Erwägungsgrund 4 32023D1461
Nordmazedonien hat die Makrofinanzhilfeaktion im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemäß dem Beschluss (EU) 2020/701 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgreich zum Abschluss gebracht, da alle in der Grundsatzvereinbarung mit der Union vereinbarten Reformmaßnahmen, die in diesem Beschluss genannt werden, durchgeführt wurden.