Erwägungsgrund 16 32023D1461
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass sich Nordmazedonien an wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und an das Rechtsstaatsprinzip hält und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Darüber hinaus sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme sowie die Steuerung und Beaufsichtigung des Finanzsektors in Nordmazedonien stärken und Strukturreformen mit dem Ziel fördern, ein nachhaltiges und integratives Wachstum, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze und die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen. Die Kommission sollte sowohl die Erfüllung dieser Vorbedingung durch Nordmazedonien als auch die Erreichung dieser Ziele regelmäßig überprüfen.