Erwägungsgrund 12 32023D1461
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union für Nordmazedonien sollte auf der Grundlage einer quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs Nordmazedoniens festgesetzt werden, wobei die Möglichkeiten des Landes, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, insbesondere mit den ihm zur Verfügung stehenden Währungsreserven, berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union für Nordmazedonien sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe sollten außerdem erwartete finanzielle Beiträge multilateraler Geber und die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern ebenso berücksichtigt werden wie der bereits bestehende Einsatz anderer Außenfinanzierungsinstrumente der Union in Nordmazedonien und der Mehrwert des gesamten Engagements der Union in Nordmazedonien.