Erwägungsgrund 23 32023D1461
Angesichts des begrenzten Umfangs – nämlich 100000000 EUR – und der Einmaligkeit der Finanzhilfe sowie des angestrebten Auszahlungszeitraums würde ein Back-to-back-Finanzierungsansatz bei den Anleihetransaktionen mehr Flexibilität und Effizienz sicherstellen als die diversifizierte Finanzierungsstrategie. Deshalb sollte die Kommission die Darlehenstranchen am Kapitalmarkt ausnahmsweise back-to-back finanzieren und nicht auf die in Artikel 220a der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehene diversifizierte Finanzierungsstrategie zurückgreifen. Deshalb ist es angemessen, dass die Makrofinanzhilfe für Nordmazedonien über einzelne Finanztransaktionen finanziert wird —