Erwägungsgrund 18 32023D1461
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union für Nordmazedonien lässt die Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates als Haushaltsbehörde unberührt.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union für Nordmazedonien lässt die Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates als Haushaltsbehörde unberührt.