Erwägungsgrund 10 32023D2650
Der Durchführungsbeschluss 2014/281/EU der Kommission vom 14. Mai 2014 über die Anerkennung von „Hrvatski registar brodova“ (kroatisches Schiffsregister) durch die EU im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.