Erwägungsgrund 16 32023D2650
Das Verzeichnis der anerkannten Organisationen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen 2022/C 466/07 ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.