Erwägungsgrund 7 32023D2650
Der Beschluss 2009/728/EG der Kommission vom 30. September 2009 über die unbeschränkte Verlängerung der gemeinschaftlichen Anerkennung des Polish Register of Shipping ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Der Beschluss 2009/728/EG der Kommission vom 30. September 2009 über die unbeschränkte Verlängerung der gemeinschaftlichen Anerkennung des Polish Register of Shipping ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.