Erwägungsgrund 11 32023D2650
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/668 der Kommission vom 24. April 2015 über die Änderung der Anerkennung bestimmter Organisationen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.