Erwägungsgrund 12 32023D2650
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1327 der Kommission vom 1. August 2016 über die Anerkennung des indischen Schiffsregisters (Indian Register of Shipping) durch die EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.