Erwägungsgrund 11 32023D2921
Die Union ist entschlossen, Lieferketten in der Union und ein Ökosystem für Batterien und Elektrofahrzeuge zu entwickeln und zu stärken. Daher sollte eine einmalige Verlängerung der derzeit geltenden Ursprungsregeln mit strategischer Unterstützung des Batteriesektors und einer aktiveren Zusammenarbeit mit der Industrie einhergehen. Insbesondere ist es wichtig, dass die Automobilindustrie in der Union ihre Investitionen entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette erhöht, was auch Abnahmevereinbarungen umfasst, um mindestens 70 % der Nachfrage nach Batterien durch inländische Beschaffung zu decken und zur Stärkung der Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit und Kreislauffähigkeit der Batterie im Einklang mit dem bestehenden Besitzstand und insbesondere der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates beizutragen.