Beschluss (EU) 2023/2921 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der vorläufigen erzeugnisspezifischen Regeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Die langsamere Entwicklung des Batterieökosystems hat den Wirtschaftszweig der Union veranlasst, Bedenken zu äußern, wonach die europäischen Automobilexporte in das Vereinigte Königreich den neuen Ursprungsregeln nicht entsprechen werden, was zur Auferlegung von Zöllen auf diese Ausfuhren und damit zum Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt des Vereinigten Königreichs führen wird.
Erwägungsgrund 7 32023D2921
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