Erwägungsgrund 5 32023D2921
Anhang 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht ein schrittweises Inkrafttreten erzeugnisspezifischer Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge vor.
Anhang 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht ein schrittweises Inkrafttreten erzeugnisspezifischer Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge vor.