Beschluss (EU) 2023/2921 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der vorläufigen erzeugnisspezifischen Regeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Gemäß den Artikeln 7 und 68 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit kann der Partnerschaftsrat Teil Zwei „Handel, Verkehr, Fischerei und sonstige Regelungen“ Teilbereich Eins „Handel“ Titel I „Warenverkehr“ Kapitel 2 „Ursprungsregeln“ sowie die Anhänge dieses Kapitels ändern.
Erwägungsgrund 3 32023D2921
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