Erwägungsgrund 15 32023D2921
Mit dem Beschluss des Partnerschaftsrats wird zwar eine Stufe in der schrittweisen Einführung strengerer Ursprungsregeln im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit beseitigt und die derzeitigen Ursprungsregeln werden daher bis Ende 2026 verlängert, doch ist die Union nach wie vor verpflichtet, die Regeln einzuhalten, die 2027 in Kraft treten werden. Dementsprechend beschränkt der Beschluss des Partnerschaftsrats, der Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist, die Möglichkeit weiterer Änderungen der erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge durch einen weiteren Beschluss des Partnerschaftsrates. Die Kommission wird die Lage auf den globalen und europäischen Batteriemärkten weiterhin kontinuierlich bewerten —