Erwägungsgrund 12 32023D2921
Um eine schnellere und kosteneffizientere Unterstützung für die Herstellung der nachhaltigsten Batterien in den Mitgliedstaaten weiter zu fördern, nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Kommission im Rahmen des Innovationsfonds ein spezielles Instrument einrichten wird. Mit diesem Instrument, das 2024 auf den Weg gebracht wird, werden unter vollständiger Einhaltung der Ziele und Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2019/856 der Kommission für die nächsten drei Jahre Finanzmittel in Höhe von bis zu 3 Milliarden EUR bereitgestellt, die Herstellern der nachhaltigsten Batterien in der Union, möglicherweise als fester Aufschlag für die hergestellten Batteriekapazitäten, gewährt werden, was erhebliche Ausstrahlungseffekte auf die gesamte europäische Batterie-Wertschöpfungskette, insbesondere auf das vorgelagerte Segment, haben wird. Der Mechanismus sollte CAPEX und OPEX im Einklang mit den Verträgen unterstützen und mit anderen Formen der Unterstützung, die förderfähige Einrichtungen erhalten, kumuliert werden können. Die Mittelausstattung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Förderfähigkeitskriterien und andere Bedingungen für dieses Instrument werden 2024 festgelegt.